Im Jahr 2024 können über das Regionalbudget der ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V. erneut Kleinprojekte mit einem Gesamtvolumen von 100.000 € gefördert werden.
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des jeweiligen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den u. g. allgemeinen Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Gefördert werden können Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur
Projektanfragen konnten bis 31. März 2024 bei der Geschäftsstelle der ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e.V. eingereicht werden.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen bis 1. Oktober 2024 bei der Geschäftsstelle vorgelegt werden kann.
Weitere Informationen zum Regionalbudget entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Förderaufruf der ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V. sowie dem Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung im Jahr 2024.
ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V.
Geschäftsstelle
Friedrichstraße 27
92648 Vohenstrauß
Tel. 09651 9180-580
E-Mail: info@naturparkland.de